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FAQ
Eine Trauerfeier kann in hohem Maße individuell gestaltet werden, um dem Leben des Verstorbenen gerecht zu werden und den Wünschen der Angehörigen zu entsprechen. Dies bedeutet, dass verschiedene Elemente an den persönlichen Hintergrund und die Vorlieben, wie Musik, Ablauf und Dekoration des Verstorbenen angepasst werden können.
In Deutschland sind die häufigsten Bestattungsarten die Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung und die Naturbestattung. Jede Form hat ihre eigenen Rituale und Vorschriften. Eine Liste alle Bestattungen finden Sie hier.
Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es, bereits zu Lebzeiten alle Details der eigenen Bestattung festzulegen und finanziell abzusichern. Dies entlastet die Angehörigen im Trauerfall und stellt sicher, dass die persönlichen Wünsche respektiert werden.
Wenn keine Angehörigen die Bestattungskosten übernehmen können oder wollen, springt in der Regel das Sozialamt ein. Es wird jedoch geprüft, ob Nachlasswerte vorhanden sind oder andere Zahlungspflichtige in Frage kommen.
Je nach Bundesland kann ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.
Bei einer anonymen Bestattung wird die Grabstelle nicht gekennzeichnet, und die Beisetzung erfolgt ohne Anwesenheit der Angehörigen. Bei einer halbanonymen Bestattung gibt es eine gemeinsame Gedenkstätte, an der Angehörige trauern können.
In Deutschland gilt der Friedhofszwang, der vorschreibt, dass Asche von Verstorbenen auf Friedhöfen oder dafür vorgesehenen Plätzen beigesetzt werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei Auslandsbestattungen.
Es gibt zahlreiche Angebote für Trauernde, darunter Selbsthilfegruppen, Trauerbegleiter und psychologische Unterstützung. Viele Bestatter bieten ebenfalls Trauerhilfe an oder können Kontakte vermitteln.