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Digitaler Nachlass. Eine Hand am Lapton und Daten.

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Digitaler Nachlass nach dem Tod – Was Sie wissen müssen

Digitaler Nachlass – Was passiert nach dem Tod?

In einer zunehmend digitalisierten Welt hinterlassen Verstorbene nicht nur persönliche Gegenstände und Immobilien, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren – von E-Mail-Konten über Social-Media-Profile bis hin zu digitalen Verträgen und Kryptowährungen. Doch was passiert mit diesen Daten nach dem Tod? Wer hat Zugriff, wer darf löschen – und was sollte zu Lebzeiten geregelt werden?

Als erfahrene Bestatter bei Trauerhilfe Göck erleben wir täglich, wie wichtig es ist, auch den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln. In diesem Beitrag geben wir Ihnen wertvolle Einblicke, beantworten häufig gestellte Fragen und zeigen auf, welche konkreten Maßnahmen Sie heute schon treffen sollten, um Ihre Angehörigen im Ernstfall zu entlasten.


1. Was ist ein digitaler Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten, Accounts, Zugänge und Rechte, die eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu zählen:

  • E-Mail-Konten
  • Social-Media-Profile (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Cloud-Speicher (z. B. Google Drive, Dropbox)
  • Abonnements & Verträge (z. B. Netflix, Spotify, Amazon)
  • Online-Banking & Kryptowährungen
  • Digitale Fotos, Videos und Dokumente
  • Zugänge zu digitalen Geräten (Smartphones, Laptops)

Studien zeigen, dass durchschnittlich 80 Online-Konten pro Person existieren – Tendenz steigend. Umso wichtiger ist es, den Überblick zu behalten und Vorkehrungen zu treffen.


2. Wer darf auf digitale Konten zugreifen?

Rein rechtlich ist der digitale Nachlass Teil der Erbmasse (§ 1922 BGB). Das bedeutet: Erben treten auch in digitale Vertragsverhältnisse ein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 eindeutig entschieden (Az. III ZR 183/17).

Was das konkret bedeutet:

  • Erben dürfen Passwörter anfordern oder zurücksetzen.
  • Sie können Verträge kündigen oder Daten löschen.
  • Anbieter sind verpflichtet, Zugang zu gewähren – sofern kein anderslautender Wille dokumentiert wurde.

Doch Achtung: Ohne eindeutige Regelung stoßen Angehörige oft auf technische, rechtliche oder datenschutzrechtliche Hürden. Viele Plattformen sitzen in den USA – ein Zugriff wird dadurch erschwert.


3. Wie kann man den digitalen Nachlass regeln?

3.1. Digitale Vollmacht erstellen

Regeln Sie frühzeitig, wer Ihre Konten im Todesfall verwalten darf. Eine digitale Vorsorgevollmacht oder eine Erweiterung der Generalvollmacht kann hier Klarheit schaffen.

3.2. Passwortmanager nutzen

Legen Sie Ihre Zugangsdaten sicher in einem Passwortmanager ab (z. B. 1Password, LastPass). Wichtig: Hinterlegen Sie das Masterpasswort bei einer vertrauenswürdigen Person oder im Testament.

3.3. Verzeichnis digitaler Konten führen

Führen Sie eine Liste aller relevanten Konten. Nutzen Sie dafür Tools oder eine einfache Excel-Tabelle mit folgenden Infos:

  • Plattform
  • Benutzername
  • Zweck des Kontos
  • Hinweise zur Kündigung oder Weiterführung

3.4. Verfügungen im Testament

Ergänzen Sie Ihr Testament um Regelungen zum digitalen Nachlass. Wer soll Profile löschen oder Daten sichern? Eine klare Formulierung verhindert Streitigkeiten und Unsicherheiten.


4. Was passiert mit dem digitalen Nachlass ohne Regelung?

Fehlt eine digitale Nachlassregelung, entstehen häufig diese Probleme:

  • Verlorene Erinnerungen: Familienfotos und Videos in Cloud-Diensten können verloren gehen.
  • Unbezahlte Rechnungen: Laufende Abos werden nicht gestoppt.
  • Datenmissbrauch: Hacker können auf verwaiste Konten zugreifen.
  • Emotionale Belastung: Angehörige müssen sich durch digitale Bürokratie kämpfen.

Laut einer Umfrage von Bitkom haben nur 8 % der Deutschen ihren digitalen Nachlass geregelt. Das zeigt: Es gibt dringenden Handlungsbedarf.


5. Was sollten Angehörige im Todesfall tun?

Wenn ein Angehöriger verstorben ist, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Geräte sichern: Smartphone, Tablet, Laptop und Zugangsdaten nicht weitergeben oder löschen.
  2. Digitale Konten identifizieren: Bankauszüge, E-Mails und Hinweise auf Online-Plattformen sichten.
  3. Social-Media-Konten verwalten: Plattformen wie Facebook oder Instagram bieten Gedenkzustände oder Löschoptionen an.
  4. Verträge kündigen: Digitale Abo-Dienste und Streaming-Plattformen informieren und kündigen.
  5. Spezialisten hinzuziehen: Fachanwälte für Erbrecht oder Bestattungsunternehmen mit digitalen Nachlassservices (wie Trauerhilfe Göck) helfen kompetent weiter.

6. Welche Anbieter bieten Unterstützung?

Plattformen wie:

  • Facebook (Gedenkstatus oder Löschung)
  • Google (Inaktivitätsmanager)
  • Apple (Digital Legacy Zugang ab iOS 15.2)
  • Microsoft (Datenzugriff via Erbschein und Gerichtsbeschluss)

sind vorbereitet – doch sie verlangen oft unterschiedliche Dokumente. Wichtig ist: Einheitliche Lösungen gibt es (noch) nicht.


Fazit: Digital vorsorgen ist heute Pflicht, nicht Kür

Der digitale Nachlass betrifft uns alle – unabhängig von Alter oder digitaler Affinität. Wer nicht möchte, dass wichtige Daten verloren gehen oder Angehörige im Chaos zurückbleiben, sollte rechtzeitig handeln.

Bei Trauerhilfe Göck helfen wir Ihnen nicht nur bei der traditionellen Bestattung, sondern beraten Sie auch umfassen. Damit Ihre digitale Identität im Ernstfall respektvoll und sicher behandelt wird.

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