Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz – Was Angehörige und Vorsorgende jetzt wissen müssen
⬇️ Totenfürsorgeverfügung_TH_Goeck_Stand 11.2025
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Das im September 2025 verabschiedete neue Bestattungsgesetz Rheinland‑Pfalz (BestG RLP) bringt tiefgreifende Veränderungen im Bestattungsrecht. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen möchten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Neuerungen, ihre Bedeutung für Vorsorge und Angehörige sowie Handlungsempfehlungen näherbringen.
Warum eine Reform?
Nach über 40 Jahren galt das alte Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz als nicht mehr zeitgemäß.
Gesellschaftliche Veränderungen – mehr Wunsch nach individuellen, naturnahen oder kulturell vielfältigen Bestattungsformen – machten eine Aktualisierung notwendig. Gesundheitsminister Clemens Hoch hob hervor: „Wir haben einen neuen Rahmen geschaffen, der individuelle Vorstellungen und Wünsche … mit einem würdevollen Abschiednehmen in Einklang bringt.“
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Im neuen Gesetz sind zahlreiche zentrale Änderungen enthalten – hier die wichtigsten für Sie als Vorsorger, Angehöriger oder Bestatter:
- Abschaffung der allgemeinen Sargpflicht: Künftig kann auch ohne klassischer Holzsarg bestattet werden (etwa Tuchbestattung).
- Neue Bestattungsformen: Dazu zählen unter anderem Flussbestattungen auf Rhein, Mosel, Saar und Lahn.
- Urne außerhalb des Friedhofs: Die Möglichkeit zur Aufbewahrung der Urne zu Hause oder zur Ausbringung der Asche an besonderen Orten wird erweitert. Allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
- Asche-Teilung & Erinnerungsstücke: Die Asche darf nach Wunsch zu Erinnerungsstücken verarbeitet werden (z. B. Schmuck oder Stein), soweit dies verfügt wurde.
- Stärkung der Trauer- und Schutzrechte bei „Sternenkindern”: Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche bzw. mit weniger als 500 g Verstorbene („Sternenkinder“) werden nun ausdrücklich berücksichtigt und können würdevoll bestattet werden – auch gemeinsam mit einem Elternteil.
- Neuregelung der Leichenschau und Obduktion: Bei Kindern unter sechs Jahren mit ungeklärter Todesursache wird eine verstärkte Leichenschau bzw. ggf. Obduktion eingeführt.
Bedeutung für Vorsorge und Angehörige
Für die Bestattungsvorsorge und die Entscheidung der Angehörigen ergeben sich durch das Gesetz wichtige Handlungsmöglichkeiten:
- Vorsorge wird zentral: Viele der neuen Bestattungsformen sind nur wirksam, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich einen Wunsch festgehalten hat – z. B. in einer Totenfürsorgeverfügung. Eine Vorlage finden Sie hier https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz
- Freie Wahl – aber mit Regeln: Obwohl mehr Freiheiten bestehen, gelten weiterhin Bedingungen wie Wohnsitz des Verstorbenen in Rheinland-Pfalz, behördliche Genehmigungen, bestimmte Urnenmaterialien oder Beisetzungsvorgaben.
- Angehörige benötigen Beratung: Aufgrund der neuen Vielfalt ist eine fundierte Beratung durch erfahrene Bestatter-Partner unverzichtbar. Gerade wenn individuelle Wünsche umgesetzt werden sollen.
- Tradition bleibt: Das Gesetz betont ausdrücklich, dass klassische Erd- und Urnenbestattungen auf dem Friedhof weiter möglich bleiben. Wer keine neue Form gewählt hat, wird nach bisherigem Verfahren bestattet.
Praxisbeispiele und typische Fragen
- „Darf die Asche im Garten verstreut werden?“
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann dies möglich sein. Voraussetzung ist u. a., dass die verstorbene Person dies zu Lebzeiten verfügt hat und der genannte Ort geeignet ist. - „Ist eine Flussbestattung schon möglich?“
Ja – das Gesetz erlaubt Flussbestattungen im Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Allerdings müssen spezielle Genehmigungen eingeholt werden, und es gelten Vorgaben zur Urne und Beisetzung vom Schiff. - „Was gilt, wenn keine Verfügung vorliegt?“
Ohne eindeutige schriftliche Verfügung gilt zunächst weiterhin die klassische Bestattungspflicht auf dem Friedhof nach den bisherigen Regeln.
Was bedeutet das für unsere Arbeit bei Trauerhilfe Göck?
Als Ihr vertrauensvoller Partner in allen Fragen rund um Bestattung, Vorsorge und Abschied stehen wir Ihnen nun mit noch größerer Vielfalt zur Seite – angepasst an das moderne Bestattungsgesetz:
- Wir informieren Sie umfassend über neue Optionen wie Tuch- oder Flussbestattung oder Erinnerungsstücke aus Asche.
- Gemeinsam erarbeiten wir Ihre Bestattungsvorsorge so, dass Ihre Wünsche rechtlich wirksam sind.
- Für Angehörige bieten wir intensive Beratung und Begleitung – damit Abschied und Trauer Raum finden.
- Wir bewahren bewährte Werte: Würde, Einfühlungsvermögen, und die Möglichkeit zur klassischen Bestattung bleiben Bestandteil unserer Dienstleistung.
Fazit
Mit dem neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung, Vielfalt und Modernität in der Bestattungskultur gelungen. Gleichzeitig bleibt die Friedhofskultur bestehen – das Gesetz verbindet Bewährtes mit Neuerung. Für Sie heißt das: Mehr Wahlmöglichkeiten – aber auch mehr Verantwortung zur Vorsorge und Klärung.
Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Bestattungsvorsorge aktualisieren möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung – gerne persönlich, telefonisch oder über unsere Website.









