Eine Vorsorge ist kein Vertrag über den eigenen Tod. Sie ist eine Entlastung für die Menschen, die danach weiterleben. Hier steht, woraus sie besteht und woran man einen seriösen Anbieter erkennt.
Warum überhaupt vorsorgen
Wenn nichts geregelt ist, müssen Angehörige innerhalb von zwei Tagen etwa zwanzig Entscheidungen treffen. Erdbestattung oder Feuerbestattung, welcher Friedhof, welcher Sarg, welche Musik, wer spricht, welche Anzeige. Und bei jeder einzelnen die Frage im Hinterkopf: Hätte er das so gewollt?
Wir erleben regelmäßig, wie daraus Streit zwischen Geschwistern entsteht. Nicht aus bösem Willen, sondern weil jeder etwas anderes in Erinnerung hat. Eine schriftliche Vorsorge beendet diese Diskussion, bevor sie beginnt.
Der zweite Grund ist Geld. Eine Bestattung kostet zwischen 4.100 und 7.350 Euro und die Rechnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Konten oft schon gesperrt sind. Wer vorsorgt, nimmt seiner Familie auch das ab.
Die drei Bausteine
1. Die Bestattungsverfügung
Ein Dokument, in dem Ihre Wünsche stehen. Bestattungsart, Grabstelle, ob es eine Trauerfeier geben soll, welche Musik, wer sprechen soll, wer benachrichtigt wird und wer ausdrücklich nicht. Auch Kleinigkeiten gehören hinein, etwa welches Foto verwendet werden soll.
Diese Verfügung ist verbindlich. Angehörige dürfen sich nicht darüber hinwegsetzen. Sie können sie jederzeit ändern oder widerrufen.
2. Der feste Preis
Wir stellen Ihre Bestattung mit Ihnen zusammen und halten den Preis schriftlich fest. Damit wissen Sie heute, was es kostet. Ohne diesen Schritt bleibt die Verfügung ein Wunschzettel ohne Zahl.
3. Der Treuhandvertrag
Hier liegt der wichtigste Unterschied zwischen seriösen und unseriösen Angeboten. Bei einem Treuhandvertrag zahlen Sie das Geld nicht an das Bestattungshaus, sondern an eine unabhängige Treuhandstelle. Dort ist es insolvenzgeschützt angelegt und gehört bis zum Todesfall weiterhin Ihnen.
Sollte es das Bestattungshaus in zwanzig Jahren nicht mehr geben, ist Ihr Geld trotzdem da und kann an ein anderes Haus ausgezahlt werden.
Faustregel: Zahlen Sie Vorsorgegeld niemals direkt an einen Bestatter. Ein seriöser Anbieter schlägt Ihnen die Treuhandlösung von sich aus vor.
Vorsorge oder Sterbegeldversicherung
Beides sichert Geld ab, funktioniert aber unterschiedlich.
| Punkt | Treuhandvertrag | Sterbegeldversicherung |
|---|---|---|
| Einzahlung | einmalig oder in Raten | monatlicher Beitrag |
| Gesundheitsfragen | keine | je nach Tarif |
| Leistung | die vereinbarte Bestattung | eine feste Geldsumme |
| Bei früherem Tod | nur das Eingezahlte ist da | volle Summe wird gezahlt |
| Kündigung | Geld kommt zurück | oft mit Verlust |
Grob gesagt: Wer die Summe verfügbar hat, fährt mit dem Treuhandvertrag besser. Wer monatlich ansparen möchte oder ein hohes Risiko eines frühen Todes sieht, für den kann die Versicherung sinnvoller sein. Wir beraten dazu offen, auch wenn dabei herauskommt, dass die Versicherung passt.
Vorsorge und Sozialleistungen
Eine häufige Sorge: Wird das Geld angerechnet, wenn ich später Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehe? In der Regel nicht. Eine angemessene Bestattungsvorsorge zählt als Schonvermögen und bleibt unangetastet.
Angemessen heißt: eine ortsübliche, würdige Bestattung. Wir richten die Summe entsprechend aus und geben Ihnen eine Bestätigung für das Amt mit.
Worauf Sie achten sollten
- Treuhandlösung statt Direktzahlung. Siehe oben. Das ist der wichtigste Punkt.
- Alles schriftlich. Preis, Leistungen und Änderungsrechte gehören in den Vertrag, nicht ins Gespräch.
- Kein Druck. Nehmen Sie die Unterlagen mit und schlafen Sie darüber. Wer Sie zur sofortigen Unterschrift drängt, hat andere Interessen.
- Änderbarkeit. Wünsche ändern sich. Der Vertrag muss das erlauben, ohne Gebühren.
- Auffindbarkeit. Eine Vorsorge nützt nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Sagen Sie mindestens einer Person Bescheid.
Häufige Fragen
Es gibt kein richtiges Alter. Die meisten kommen zwischen 60 und 75 zu uns, viele nach einem Todesfall in der eigenen Familie. Wer jünger ist und klare Vorstellungen hat, kann jederzeit anfangen.
Nichts. Das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich, auch wenn am Ende kein Vertrag steht.
Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt. Das Treuhandkonto wird verzinst. Bei sehr langen Laufzeiten kann eine kleine Differenz entstehen, die wir im Gespräch offen benennen.
Ja. Die Bestattungsverfügung gibt es auch allein. Sie regelt dann alles außer der Finanzierung.
Zu Hause bei den wichtigen Papieren, nicht im Bankschließfach. Das ist im Todesfall oft gesperrt. Ein Exemplar liegt zusätzlich bei uns.